Administrative Offenses Act
State of San Andreas
Erster Teil - Allgemeiner Teil
§1 Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
§2 Begrifflichkeiten
Im Sinne des Gesetzes ist:
eine rechtswidrige Tat nur eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.
Vorsätzlich im Sinne des Gesetzes handelt jener, der die Verwirklichung ernsthaft für möglich hält und sich damit abfindet.
Strafmilderung: Reduktion der Strafe um maximal 50% der vorgesehenen Strafe.
Befriedetes Besitztum: Nicht frei zugängliches Gelände, welches durch eine Mauer, Warnhinweise oder sonstige Hindernisse im Zugang eindeutig beschränkt ist.
Verfolgung auf Antrag: Ein Strafantrag kann nur der Geschädigte oder sein gesetzlicher Vertreter stellen. Sollte der Geschädigte nicht entscheidungsfähig oder nicht unmittelbar erreichbar sein, wird grundsätzlich von einem Wunsch auf Strafantrag ausgegangen.
Identifikation: Voller Vor- und Familienname, sowie die gültige Telefonnummer.
Gefangener: Wer aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung oder als vorläufig festgenommen in Gewahrsam ist.
Privatgelände: Immobilie oder Grundstück in Privatbesitz, jedoch keine Fahrzeuge
§3 Strafverfolgung
Zuständig für die Verfolgung von Verstößen aus diesem Gesetz ist die San Andreas State Police.
Die Verfolgung von Gesetzesverstößen im Zusammenhang mit diesem Gesetz ist den Beamten freigestellt.
Die Zuständigkeit bei Beschwerden gegen eingeleitete Maßnahmen aus diesem Gesetz liegt bei dem District Attorney’s Office und den Courts of San Andreas.
§4 Beweiswürdigung
Eindeutige Fakten sind höher zu werten als Aussagen.
§5 Rechtsfolgen
Um eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden, dürfen Polizeibeamte im Sinne des Bußgeldkataloges Strafen erteilen.
Sollte eine Geldstrafe nicht bezahlbar sein, so wird diese in Freiheitsstrafe umgewandelt.
Sollte eine Geldstrafe willentlich nicht bezahlt werden, oder der Verdächtige sich nicht ausweisen, so kann dieser bis zur Zahlung der Strafe in Haft, jedoch nicht länger als 180 HE, genommen werden (Beugehaft). Im Anschluss ist die Strafe weiterhin offen.
Polizeibeamte dürfen Gegenstände, die unmittelbar mit einer Tat zusammenhängen, einziehen.
§6 Rechtsmittel
Insofern der Beschuldigte einer Ordnungswidrigkeit innerhalb von 48 Stunden Beschwerde gegen die erteilte Strafe beim District Attorney’s Office einlegt, muss eine Prüfung der Rechtmäßigkeit durch einen Staatsanwalt vollzogen werden. Zweitinstanzlich ist der District Court zuständig.
Der Beweis der Unrechtmäßigkeit einer Strafe liegt beim Urheber des Einspruchs.
Sollte bei der Prüfung des Sachverhalts festgestellt werden, dass kein strafbares Handeln vorlag, sind die gezahlten Bußgelder und die abgesessene Freiheitsstrafe zu erstatten.
§7 Rechtsbelehrung
Ein Beschuldigter einer Ordnungswidrigkeit muss bei Erteilung einer Strafe über seine Möglichkeit nach §6 Rechtsmittel aufgeklärt werden.
Eine Missachtung der Belehrung kann zu einer Strafmilderung führen.
§8 Versuch
Eine Ordnungswidrigkeit versucht, wer zur Verwirklichung einer Tat unmittelbar ansetzt.
Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit ist nur strafbar, wenn dies explizit erwähnt wird.
§9 Verjährung
Ordnungswidrigkeiten verjähren 14 Tage nach mutmaßlichem Tatzeitpunkt, insofern Ihre Begleichung nicht schriftlich, bspw. in Form eines Tickets oder einer Anzeige gefordert wird.
§10 Täterschaft
Als Täter wird bestraft, wer die Ordnungswidrigkeit begeht oder durch eine Haftung Verantwortung trägt.
§11 Notwehr
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§12 Irrtum über Strafbarkeit
Wer bei Begehung eines Vergehens nicht von der Strafbarkeit der Tat wusste, wird dennoch mit dem vollen Strafmaß bestraft.
§13 Immunität
Beamte einer Exekutivbehörde können nicht zivilrechtlich belangt werden, wenn diese Ihre Pflichten ordnungsgemäß ausführen.
Sollte durch das Gericht eine Verletzung des Gesetzes festgestellt werden, eröffnet dies den Weg für ein zivilrechtliches Verfahren gegen den beteiligten Beamten
§14 Akteneinsicht
Jede Person erhält auf persönliche Vorstellung bei der San Andreas State Police Informationen über aktuell zu begleichende Ordnungswidrigkeiten, solange hierdurch auf keine anderen Verfahren Einfluss genommen wird.
Zweiter Teil - Ordnungswidrigkeiten
§15 Falsche Identitätsangabe
Ordnungswidrig handelt, wer einen zuständigen Beamten oder Amtsträger über seine Identität, seinen Wohnort oder seinen Kontaktmöglichkeiten belügt oder die Angabe verweigert, auch wenn der Beschuldigte fahrlässig nicht die Zuständigkeit erkennt.
§16 Kommunikation mit Gefangenen
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln lässt.
Der Versuch ist strafbar.
§17 Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Medien zu einer Tat aus diesem Gesetz auffordert.
§18 Unzulässiger Lärm
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt, der dazu geeignet ist, die Allgemeinheit erheblich zu belästigen oder die Gesundheit zu schädigen.
§19 Erregung öffentlichen Ärgernisses
Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich oder wissentlich Handlungen vornimmt, von welchen auszugehen ist, dass diese ein Ärgernis für andere darstellen.
§20 Belästigung
Ordnungswidrig handelt, wer einen anderen in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, dessen persönliche Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen.
Verfolgung nur auf Antrag.
§21 Sachbeschädigung
Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich eine fremde Sache beschädigt.
Eine besondere Schwere besteht, wenn die Sache irreparabel zerstört oder Eigentum einer Behörde beschädigt wird.
Der Versuch ist strafbar.
§22 Notrufmissbrauch
Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich Notrufe missbraucht oder vortäuscht, dass die Hilfe anderer notwendig ist.
§23 Vermummungsverbot
Ordnungswidrig handelt, wer sein Gesicht außerhalb von Privatgelände mittels Bekleidung oder sonstigen Maßnahmen unkenntlich macht.
§24 Verstoß gegen das Versammlungsverbot
Ordnungswidrig handelt, wer eine öffentliche Versammlung durchführt, ohne diese vorab bei der San Andreas State Police anzumelden.
§25 Beleidigung
Ordnungswidrig handelt, wer einen anderen beschimpft, verspottet oder Äußerungen tätigt, die dazu geeignet sind, das Ehrgefühl der anderen Person zu verletzen.
Verfolgung nur auf Antrag.
§26 ~ gestrichen
§27 Verkehrsordnung
Ordnungswidrig handelt, wer gegen Bestimmungen aus der Straßenverkehrsordnung verstößt.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr darf nur durch direkte Ahndung vor Ort vollstreckt werden.
Bei Geschwindigkeitsmessungen ist eine technische Toleranz von 10 km/h zusätzlich zur normalen Toleranz zu gewähren.
Ausgenommen von Abs. 2 sind alle Taten, welche nicht im fließenden Verkehr stattfinden.