Administrative Offenses Act


State of San Andreas


Erster Teil - Allgemeiner Teil

§1 Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

§2 Begrifflichkeiten

Im Sinne des Gesetzes ist:

§3 Strafverfolgung

§4 Beweiswürdigung

§5 Rechtsfolgen

§6 Rechtsmittel

§7 Rechtsbelehrung

§8 Versuch


§9 Verjährung

Ordnungswidrigkeiten verjähren 14 Tage nach mutmaßlichem Tatzeitpunkt, insofern Ihre Begleichung nicht schriftlich, bspw. in Form eines Tickets oder einer Anzeige gefordert wird.


§10 Täterschaft

Als Täter wird bestraft, wer die Ordnungswidrigkeit begeht oder durch eine Haftung Verantwortung trägt.


§11 Notwehr

§12 Irrtum über Strafbarkeit

Wer bei Begehung eines Vergehens nicht von der Strafbarkeit der Tat wusste, wird dennoch mit dem vollen Strafmaß bestraft.

§13 Immunität

§14 Akteneinsicht

Jede Person erhält auf persönliche Vorstellung bei der San Andreas State Police Informationen über aktuell zu begleichende Ordnungswidrigkeiten, solange hierdurch auf keine anderen Verfahren Einfluss genommen wird.

Zweiter Teil - Ordnungswidrigkeiten

§15 Falsche Identitätsangabe

Ordnungswidrig handelt, wer einen zuständigen Beamten oder Amtsträger über seine Identität, seinen Wohnort oder seinen Kontaktmöglichkeiten belügt oder die Angabe verweigert, auch wenn der Beschuldigte fahrlässig nicht die Zuständigkeit erkennt.

§16 Kommunikation mit Gefangenen

§17 Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Medien zu einer Tat aus diesem Gesetz auffordert.

§18 Unzulässiger Lärm

Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt, der dazu geeignet ist, die Allgemeinheit erheblich zu belästigen oder die Gesundheit zu schädigen.


§19 Erregung öffentlichen Ärgernisses

Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich oder wissentlich Handlungen vornimmt, von welchen auszugehen ist, dass diese ein Ärgernis für andere darstellen.

§20 Belästigung

§21 Sachbeschädigung

§22 Notrufmissbrauch

Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich Notrufe missbraucht oder vortäuscht, dass die Hilfe anderer notwendig ist.

§23 Vermummungsverbot

Ordnungswidrig handelt, wer sein Gesicht außerhalb von Privatgelände mittels Bekleidung oder sonstigen Maßnahmen unkenntlich macht.

§24 Verstoß gegen das Versammlungsverbot

Ordnungswidrig handelt, wer eine öffentliche Versammlung durchführt, ohne diese vorab bei der San Andreas State Police anzumelden.

§25 Beleidigung

§26 ~ gestrichen

§27 Verkehrsordnung