Code of Criminal Procedure


State of San Andreas



Erster Teil - Allgemeines

§ 1 Das Strafverfahren und der Zivilprozess 

§ 2 Objektivität und Wahrheitserforschung 

§ 3 Anklagegrundsatz 

Das Anklagemonopol von Straftaten obliegt dem District Attorney’s Office. Es hat für die, zur Entscheidung über das Einbringen der Anklage notwendigen Ermittlungen zu sorgen, die erforderlichen Anordnungen zu treffen und Anträge zu stellen. 

§ 4 Gesetz- und Verhältnismäßigkeit 

§ 5 Rechtliches Gehör 


§ 6 Recht auf Verteidigung

§ 7 Unschuldsvermutung 

Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

§ 8 Beschleunigungsgebot 

§ 9 Mündlichkeit, Öffentlichkeit und freie Beweiswürdigung 

§ 9a Lesser included Offenses 

§ 9b Beweismittelverwertungsverbot

§ 10 Befangenheit 

§ 11 Behinderung der Justiz 

§ 12 Umfang der ärztlichen Schweigepflicht 


Zweiter Teil - Beschuldigter, Verteidiger und Opfer

§ 13 Rechte des Beschuldigten 

Der Beschuldigte hat insbesondere das Recht vom Gegenstand des gegen ihn bestehenden Verdachts sowie über seine wesentlichen Rechte informiert zu werden, einen Verteidiger zu wählen, zu bevollmächtigen und mit ihm Kontakt aufzunehmen, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen, sich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen, sowie einen Verteidiger seiner Vernehmung beizuziehen.

§ 14 Beistellung eines Verteidigers 


§ 15 Rechtsbelehrung 

Jeder Beschuldigte ist durch die San Andreas State Police, das Federal Investigation Bureau oder dem District Attorney’s Office sobald wie möglich über das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren und den gegen ihn bestehenden Tatverdacht sowie über seine wesentlichen Rechte im Verfahren zu informieren. 

§ 16 Rechte des Verteidigers 

§ 17 Opferrechte 

§ 18 Akteneinsicht 

 § 19 Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft

§ 20 Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren

§ 21 Berichte, Aktenvermerk, Fristen 

§ 22 Aufgaben der Staatsanwaltschaft 

Dritter Teil - Befugnisse

§ 23 Sicherstellung

§ 24 Identitätsfeststellung 

§ 25 Öffentliche Fahndung

Die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen darf  von einem Richter nach Ermessen angeordnet werden, wenn sein Aufenthalt nicht bekannt ist.

§ 26 Vernehmung 

§ 27 Festnahme 

§ 28 Erzwingungshaft

§ 29 Belehrung des Beschuldigten

§ 30 Kaution 

§ 31 Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht 

§ 32 Aufhebung des Bankgeheimnisses 

§ 33 Kennzeichenabfragen 

§ 34 Beendigung des Ermittlungsverfahrens

§ 35 Außergerichtlicher Vergleich 

§ 36 Zwangsvollstreckung / Pfändung 


§ 37 Anklage 

Vierter Teil - Der Strafprozess

§ 38 Hauptverhandlung 

§ 39 Vereidigung vor Gericht 


§ 40 Berufung

§ 41 Revision

§ 42 Beschwerde

§ 43 Anhörung

§ 44 Richterliche Anordnungen

§ 45 Beschlüsse

§ 46 Ordnungsstrafen 


§ 47 Eilverfahren 

§ 48 Verjährung