Federal Medical Regulations
State of San Andreas
§1 Grundsätzliches
Unter dieses Gesetz fallen alle Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.
Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird im Folgenden das San Andreas Fire Department und San Andreas Medical Services nur noch als SAFD oder SAMS betitelt. Die Gesetzgebung gilt für sämtliche medizinischen Berufe analog.
§ 2 Immunität
Beamte der Gesundheitsversorgung können nicht für Aktivitäten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten, welche die Erstversorgung sowie weitergehende medizinische Maßnahmen umfasst, zivilrechtlich belangt werden, wenn diese Ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.
Sollte durch das Gericht eine Verletzung eines Gesetzes festgestellt werden, eröffnet dies den Weg für ein zivilrechtliches Verfahren gegen die beteiligten Beamten.
§3 Der medizinische Leitsatz
Das Leben ist das höchste Gut. Es zu schützen und zu erhalten ist das oberste Ziel einer jedweder medizinischen Maßnahme. Jeder Mitarbeiter des SAFD und SAMS ist dazu verpflichtet, einer hilfsbedürftigen Person zu helfen und darf in seiner Maßnahme nicht behindert oder gestört werden.
Alle Hilfebedürftigen haben den gleichen Anspruch auf Hilfe, ohne Ansehen der Nationalität, der Hautfarbe, der Religion, des Geschlechts, der sozialen Stellung, politischen Überzeugungen oder sexuellen Orientierung. Die verfügbaren Mittel werden alleine nach dem Maß der Not und der Dringlichkeit der Hilfe eingesetzt.
Der Leitsatz darf nur dann eingeschränkt werden, wenn einer Person ein gerechtfertigtes Hausverbot ausgesprochen wurde oder eine Person Mitarbeiter des SAFD oder SAMS verbal oder tätlich angreift/angegriffen hat. Die Einschränkungen dürfen nur soweit reichen, dass eine medizinische Behandlung, insofern es keine andere Anlaufstelle für eben diese Behandlung gibt, der betroffenen Person weiterhin gewährleistet ist.
Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.
§4 Qualifizierung & Legitimation
Als medizinisches Fachpersonal darf arbeiten, wer eine staatlich anerkannte Ausbildung des SAFD oder SAMS absolviert hat. Die Ausbildungen finden innerhalb der ausbildenden Behörde statt.
Als Arzt darf arbeiten, wer nach erfolgreicher Ausbildung als medizinisches Fachpersonal zusätzlich die Approbation erhalten hat. Die Voraussetzungen für eine Approbation legt eine durch das SAMS gestellte Kommission fest. Um zusätzlich den medizinischen Doktortitel zu erhalten, muss entsprechend beim SAMS promoviert werden.
Im Staat San Andreas werden keine Approbationen von anderen Staaten akzeptiert. Diese müssen den üblichen Ausbildungsweg beim SAFD oder SAMS einschlagen.
§5 Medikamentenverordnung
Die Erlaubnis zur Vergabe von Medikamenten erfordert eine gesonderte Schulung und wird durch die Führung des SAMS geprüft und gegebenenfalls erteilt.
Jeder Arzt/ Sanitäter darf in Verbindung mit § 5 Abs. 1 in und außerhalb seines Dienstes Medikamente anwenden. Außerhalb seines Dienstes wird er allerdings nicht durch den zuständigen Betrieb geschützt. (Rechtsschutz bei Fehlmedikation).
Das Recht aus Abs. 2 findet in den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen seine Einschränkungen und hebelt diese nicht aus. Das Mitführen von illegalen Betäubungsmitteln außerhalb des Dienstes ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
§6 Datenschutz
Mitarbeiter des SAFD oder SAMS sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ausnahmen:
Wenn die Beamten Kenntnis über eine bevorstehende Straftat erhalten,
Gegenüber der Exekutive, sofern ein gerichtlicher Beschluss zur Offenlegung der Akten ausgesprochen wurde.
Verletzungen, die vermutlich infolge einer Straftat entstanden sind (z.B. Schussverletzungen), müssen eigenständig und unverzüglich den Exekutivbehörden gemeldet werden. Hierbei sind alle zur Identifizierung nötigen Informationen preiszugeben.
Für eine Offenlegung der Behandlungsakte erfordert es einen richterlichen Beschluss.
Sollten Mitarbeiter des SAFD oder SAMS Amtshilfe bei einer Maßnahme einer Exekutivbehörde leisten, dürfen für die Maßnahmen entsprechend relevante Informationen, die keinen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen, dieser mitgeteilt werden.
Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann durch einen Richter schriftlich angeordnet werden.
Das SAFD oder SAMS ist die Herausgabe von Patienten-Akten und -Daten nur unter folgenden Bedingungen gestattet:
ein Richter ordnet die Herausgabe an,
ein Patient fordert Akteneinsicht in seine persönlichen Unterlagen,
es liegt eine schriftliche Vollmacht des Patienten vor,
es wird ein Patientenname im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Straftat benötigt,
ein Gesetz die Behörde zur Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet,
Persönliche Daten und Telefonnummer eines Patienten mit ansteckender Krankheit sind an die Exekutivbehörden zu melden.
Ein Totenschein wird nur von einem dazu ermächtigten Arzt oder geschulten Personal des SAFD oder SAMS ausgestellt. Totenschein sind der Exekutivbehörde vorzulegen.