Federal Lawyers Act
State of San Andreas
§1 - Gültigkeit
Dieses Gesetz gilt im gesamten Staatsgebiet von San Andreas.
§2 - Beruf des Rechtsanwalts
Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus.
Zur Ausübung seiner Tätigkeit bedarf es der Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer.
§3 - Recht zur Beratung und Vertretung
Der Rechtsanwalt ist der berufene, unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten oder Behörden aufzutreten, kann durch den Entzug der Anwaltslizenz beschränkt werden.
Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
§4 - Zugang zur Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten
Zur Rechtsanwaltskammer kann nur zugelassen werden, wer
eine juristische Ausbildung des Department of Justice erfolgreich abgeschlossen hat,
amerikanischer Staatsbürger ist,
mindestens 21 Jahre alt ist,
kein verurteilter Straftäter ist.
§5 - Zulassung zur Rechtsanwaltskammer
Die Zulassung zur Rechtsanwaltskammer wird auf Antrag erteilt.
Die Zulassung darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichneten Gründen abgelehnt werden.
Die Erteilung der Zulassung erfolgt durch den Attorney General oder einem von ihm bestimmten Vertreter.
§6 - Versagung der Zulassung
Die Zulassung zur Rechtsanwaltskammer ist zu versagen,
wenn die antragstellende Person kein amerikanischer Staatsbürger ist,
wenn die antragstellende Person keine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung des Department of Justice nachweisen kann,
wenn die antragstellende Person das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat,
wenn die antragstellende Person ein verurteilter Straftäter ist.
§7 - Zulassung
Die Zulassung zur Rechtsanwaltskammer wird wirksam mit der Aushändigung einer vom Department of Justice ausgestellten Urkunde.
Die Urkunde darf erst ausgehändigt werden, wenn die antragstellende Person vereidigt ist.
Mit der Zulassung wird der Rechtsanwalt Mitglied der Rechtsanwaltskammer von San Andreas.
Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung “Lawyer” ausgeübt werden.
§8 - Vereidigung
Die antragstellende Person hat folgenden Eid vor dem Attorney General, oder einem durch ihn bestimmten Vertreter, abzuleisten:
“Ich schwöre, die Pflichten eines Rechtsanwalts zum Wohle meiner Mandanten, und nach dem geltenden Gesetz, gewissenhaft zu erfüllen.”
§9 - Ausschluss aus der Rechtsanwaltskammer
Ein Mitglied kann aus der Rechtsanwaltskammer und von seinen anwaltlichen Aufgaben ausgeschlossen werden, wenn:
er wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde.
er wiederholt gegen Bestimmungen aus diesem Gesetz verstößt.
das allgemeine Verhalten des Anwalts, die weitere Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer in Frage stellt.
Ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer kann ausschließlich, auf schriftlichen Antrag, durch den Attorney General aus dieser ausgeschlossen werden.
§10 - Schweigepflicht
Eine Weitergabe von vertraulichen Daten und Informationen an unbefugte Dritte ist zu jeder Zeit, auch nach Ausscheiden aus der Rechtsanwaltskammer, verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Die Schweigepflicht kann auf richterlichen Beschluss, zum Zwecke von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, aufgehoben werden.
Dies ist schriftlich zu beantragen.
§11 - Allgemeine Berufspflicht
Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben.
Der Rechtsanwalt hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.
§12 - Erscheinungsbild
Gemäß den Bestimmungen des §11 dieses Gesetzes hat ein Rechtsanwalt beim Ausüben seiner Tätigkeit auf einen angemessenen Kleidungsstil zu achten.
Bei jedem Auftreten vor einem Richter besteht Anzugpflicht.
§13 - Honorar
Das Honorar der Rechtsanwälte für erbrachte Dienstleistungen ist frei verhandelbar und muss in einem Mandatschaftsvertrag festgehalten werden.
Einem Rechtsanwalt ist es untersagt, kostenfreie Rechtsberatungen außerhalb einer einberufenen Pflichtverteidigung durchzuführen.
eine kostenfreie Vertretung eines Mandanten in Strafprozessen, sog. “Pro-Bono”-Mandate sind zulässig und bedürfen einem separaten Mandatschaftsvertrag.
Die Pflichtverteidigung wird durch den Staat San Andreas, i.F.v. Department of Justice, erstattet.
Hier gilt der vom Department of Justice festgelegte Satz.
§14 - Interessenkonflikt
Einem Rechtsanwalt ist es nicht gestattet, zwei Seiten in einem Rechtsstreit zur gleichen Zeit zu vertreten.
Im Falle dessen ist der Rechtsanwalt verpflichtet, einen möglichen Interessenkonflikt hinzuweisen.
Das Mandat muss sofort nach Bekanntgabe des Interessenkonfliktes niedergelegt werden.
Einem Rechtsanwalt steht es frei, eine Behörde, welche nicht Teil der Exekutive oder Judikative ist, anwaltlich zu beraten und in Rechtsangelegenheiten zu vertreten.
Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein Angebot der Gegenpartei seinem Mandanten offenzulegen und diesen bestmöglich zu diesem zu beraten.
§15 - Kanzlei
Eine Kanzlei ist ein Zusammenschluss mehrerer Rechtsanwälte zu einer Gemeinschaft.
Einer Kanzlei ist es gestattet, Rechtsangelegenheiten mit mehreren Anwälten zu betreuen.
Hierbei ist ein Prozessbevollmächtigter zu benennen.
Einer Kanzlei ist es nicht gestattet, im Rahmen der Bestimmungen des §14 dieses Gesetzes, zwei Seiten in einem Rechtsstreit zur gleichen Zeit zu vertreten.
§16 - Rechtsanwaltsangestellte
Angestellte eines Rechtsanwalts oder einer Kanzlei unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen dieses Gesetzes, sowie den gesetzlichen Bestimmungen im Allgemeinen.
Angestellte eines Rechtsanwalts oder einer Kanzlei benötigen einen Arbeitsvertrag.
§17 - Praktikum
Ein Lehreinsatz, sog. Praktikum, bei einem Rechtsanwalt ist möglich und bedarf einen schriftlichen Praktikumsvertrag.
Einem Praktikanten ist es nicht gestattet, anwaltliche Aufgaben zu übernehmen.
Ein Praktikant unterliegt während der Praktikumszeit den Bestimmungen dieses Gesetzes.
Den Bestimmungen nach §10 dieses Gesetzes unterliegt der Praktikant auch über das Praktikantenverhältnis hinaus.