Law Enforcement
State of San Andreas
§1 – Geltungsbereich und Zuständigkeiten
Dieses Gesetz gilt für alle gesetzlich anerkannten Strafverfolgungsbehörden im Bundesstaat San Andreas, insbesondere:
die San Andreas State Police (SASP)
das Federal Investigation Bureau (FIB)
Die Befugnisse gelten landesweit, im gesamten Bundesstaat San Andreas sowie im dazugehörigen Luft- und Seeraum.
Beamte nach diesem Gesetz sind alle vollständig ausgebildeten und eingeschworenen Mitarbeiter der im Absatz 1 genannten Behörden.
Sich in Ausbildung befindliche Beamte dürfen unter Aufsicht und in Begleitung von vollwertigen Beamten nach Absatz 2 die gleichen Rechte ausüben.
Die San Andreas State Police (SASP) ist die landesweit agierende Polizeibehörde im Auftrag des Department of Public Safety.
Das Federal Investigation Bureau ist die landesweit agierende Ermittlungsbehörde des Department of Justice.
Die Zuständigkeit der Strafverfolgung und Amtshilfe regelt §8 des Penal Code. Ferner ist die San Andreas State Police für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die polizeiliche Gefahrenabwehr, die präventive Polizeiarbeit und Verkehrsüberwachung zuständig.
§2 – Festnahme, Vorläufige Festnahme
entfallen durch Code of Criminal Procedure
§3 – Gewahrsam (Detaining)
Gewahrsam (Detaining) ist die kurzfristige Freiheitsentziehung einer Person, bei der sie nicht festgenommen, aber aus präventiven oder aufklärerischen Gründen vorübergehend angehalten und fixiert wird ohne dass ein unmittelbarer Strafverdacht oder Haftbefehl vorliegen muss.
Eine Person darf vorübergehend in Gewahrsam genommen (detained) werden, wenn:
sie Teil einer rechtmäßigen polizeilichen Maßnahme ist und Gewahrsam ein notwendiges Mittel, besonders zur Herstellung von Sicherheit für beteiligte Beamte, ist,
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie eine Gefahr für sich oder andere darstellt,
sie polizeiliche Maßnahmen stört oder behindert,
ihre Identität nicht festgestellt werden kann,
sie sich in einem besonders gefährdeten Bereich (KBO, polizeiliche Sperrzone) aufhält und sich einer Kontrolle widersetzt,
es das mildeste Mittel ist, eine polizeiliche Maßnahme durchzusetzen.
Die Dauer des Gewahrsams ist auf 45 Minuten begrenzt und darf nur bei akuter Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die Sicherheit des in Gewahrsam genommenen verlängert werden.
§4 – Personen und Fahrzeugkontrollen (Ersetzt §21 Traffic Code)
Die San Andreas State Police ist berechtigt, zu jeder Zeit und von einem Verdacht unabhängig allgemeine Verkehrs- und Personenkontrollen durchzuführen.
Während einer Verkehrskontrolle sind das Aus- und Einsteigen und das unaufgeforderte Öffnen des Kofferraums ohne direkte Anordnung eines Polizeibeamten verboten.
Während einer Verkehrskontrolle ist der Motor abzustellen und nicht ohne Erlaubnis der Polizeibeamten wieder zu starten.
Während einer Verkehrskontrolle müssen alle Beteiligten, besonders der Fahrer, den rechtmäßigen Anweisungen von Beamten folgen und bestmöglich mitwirken, besonders indem Sie:
Auf Aufforderung alle Fenster runter lassen,
Auf Aufforderung Führerschein und Fahrzeugpapiere, bei Insassen den Personalausweis, dem Beamten überreichen und
Auf Aufforderung das Fahrzeug starten, technische Anlagen ein- und ausschalten.
Fahrzeuge dürfen äußerlich und im von außen sichtbaren Bereich kontrolliert werden. Der von außen sichtbare Bereich eines Fahrzeug betrifft besonders:
offene Ladeflächen,
durch offene Fenster einsehbare Innenbereiche des Fahrzeug,
den ohne eine Heckklappe zu öffnen einsehbaren Bereich des Kofferraum oder der Ladefläche,
§5 – Durchsuchungen
Die Durchsuchung einer Person, eines Fahrzeugs oder eines Objekts bedarf:
des Einverständnisses der betroffenen Person, oder
eines gerichtlichen Durchsuchungsbefehls.
Wird eine Person rechtmäßig festgenommen, dürfen Körper und Kleidung sowie Tatmittel, besonders Fahrzeuge oder bewegliche Objekte, die während der Festnahme besessen oder geführt werden, sowie in unmittelbarer Nähe oder im Zugang der festgenommenen Person stehen, durchsucht werden.
Besteht der begründete Verdacht (probable cause), dass ein Fahrzeug illegale Gegenstände oder Beweismittel enthält, ist eine Durchsuchung zulässig.
Besteht der begründete Verdacht (reasonable suspicion), dass eine Person bewaffnet und gefährlich ist oder illegale Gegenstände oder Beweismittel besitzt, ist eine Durchsuchung zulässig.
§6 – Beschlagnahme und Sicherstellung (ersetzt sicherstellung)
Die in §1 dieses Gesetz genannten Behörden dürfen Gegenstände, Fahrzeuge, Waffen oder andere Objekte beschlagnahmen, wenn:
sie im Zusammenhang mit einer Straftat stehen,
sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen,
sie zur Beweissicherung benötigt werden,
sie illegal nach diesem oder einem anderen Gesetz sind,
es dieses oder ein anderes Gesetz oder eine richterliche Anordnung vorsieht.
Sind die Sachen aus den Gründen b, c, oder e nach Absatz 1 beschlagnahmt worden und nicht illegal, so sind diese nach Prozessende an den Eigentümer zurück zu führen, insofern kein Gesetz oder Beschluss etwas anderes bestimmt.
§7 – Platzverweise, polizeiliche Sperrzonen, Weisungsbefugnis
Beamte können Personen einen Platzverweis erteilen, wenn:
eine Störung der öffentlichen Ordnung vorliegt oder
eine Gefährdungslage zu verhindern ist.
Platzverweise können für eine Höchstdauer von 24 Stunden ausgesprochen werden.
Die in §1 genannten Behörden dürfen polizeiliche Sperrzonen errichten,wenn:
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht oder der glaubhafte Verdacht besteht dass eine Gefahr besteht,
es den glaubhaften Verdacht auf eine Straftat gibt und der Tatort zu ermittlungstechnischen Zwecken abgesperrt werden soll,
Personen, die nach Bekanntmachung eine polizeiliche Sperrzone betreten oder sich in dieser befinden, machen sich nach §28 des Penal Code der Missachtung behördlicher Anweisungen strafbar.
Innerhalb eines Einsatzgeschehens sind den Anweisungen der Beamten im Sinne dieses Gesetz Folge zu leisten, sofern sie rechtmäßig erteilt werden.
§8 – Gefahr im Verzug
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn ein Abwarten auf richterliche oder vorgesetzte Anordnung den Erfolg polizeilicher Maßnahmen vereiteln oder eine erhebliche Gefahr für Menschen oder bedeutende Rechtsgüter verursachen würde.
Bei Gefahr im Verzug sind staatliche Maßnahmen auch ohne vorherige richterliche Anordnung zulässig, sofern sie der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung dienen und verhältnismäßig sind.
Die Maßnahme ist zu dokumentieren.
§9 – Ausweispflicht und Identitätsfeststellung, Ausweispflicht von Beamten
Personen sind verpflichtet, sich gegenüber Beamten auf Nachfrage auszuweisen.
Jede Person ist verpflichtet, ihren Personalausweis bei sich zu führen.
Jede Person die ein Fahrzeug führt, ist verpflichtet die notwendige Erlaubnis bei sich zu führen und diese auf Verlangen von Beamten vorzulegen.
Wird kein Ausweisdokument vorgelegt, dürfen Beamte Maßnahmen zur Feststellung der Identität ergreifen, einschließlich:
Befragung,
Durchsuchung,
Abgleich mit Polizeidatenbanken oder
Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Gegenüberstellung ,DNA-Abgleich oder weiterer Abgleich mit Datenbanken.
Beamte nach §1 dieses Gesetz haben sich auf Verlangen gegenüber jeder Person mit Dienstnummer auszuweisen. Ist die Dienstnummer nicht geeignet, ist der Nachname oder ein anderes eindeutiges Identifikationsmerkmal zu verwenden.
Absatz 5 ist bei durch die Staatsanwaltschaft genehmigten verdeckten Ermittlungen nicht anzuwenden.
Absatz 5 ist ferner nicht anzuwenden, wenn der Beamte mit verdeckter Identität agiert und ein Ausweisen mit einer unverhältnismäßig großen Bedrohung für die Sicherheit des Beamten einhergehen würde.
§10 Einsatz von Zwangsmitteln
Beamte nach §1 dieses Gesetz dürfen Zwangsmittel anwenden, wenn andere Mittel nicht ausreichen, um:
eine rechtmäßige Anordnung durchzusetzen, der trotz Aufforderung nicht Folge geleistet wurde,
eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder
den Vollzug einer Maßnahme sicherzustellen, die ohne Anwendung von Zwang nicht durchgeführt werden kann, oder eine Person an der Flucht zu hindern oder ihrer vorläufigen Festnahme Geltung zu verschaffen.
Zulässige Mittel des Zwang sind:
körperlicher Zwang,
körperlicher Zwang in Kombination mit technischen Hilfsmitteln, besonders Taser, Pfefferspray, Gummigeschosswaffe (Bean Bag), dem Einsatzstock, Mittel zur Zugangserzwingung oder Handschellen
Schusswaffen.
Es ist das jeweils mildeste, zur Zielerreichung geeignete Mittel zu wählen.
Der Schusswaffengebrauch ist nur zulässig, wenn eine schwerwiegende Gefahr vorliegt und kein milderes Mittel zum Erfolg führen kann. Besonders wenn:
das Gegenüber ein gefährliches Werkzeug oder eine Waffe hat,
der Beamte begründeten Verdacht hat, dass das Gegenüber ein gefährliches Werkzeug oder eine Waffe hat,
die Sicherheit des Beamten durch das Gegenüber maßgeblich herabgesetzt wird und ein milderes Mittel bei Ausbleiben des Erfolg eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Beamten einhergehen würde.
die Sicherheit eines Dritten durch das Gegenüber maßgeblich herabgesetzt wird und ein milderes Mittel bei Ausbleiben des Erfolg eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Beamten einhergehen würde.
§11 Verdeckte Ermittlungen
Verdeckte Ermittlungen durch Beamten nach §1 dieses Gesetz sind zulässig um:
Beweise gegen organisiertes Verbrechen zu sammeln, wenn andere Mittel nicht erfolgversprechend sind oder
schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit vorliegen oder der glaubhafte Verdacht besteht eine solche Bedrohung liegt vor.
Verdeckte Ermittler sind verpflichtet, sich bei Nachfrage durch andere Behörden dienstlich auszuweisen, insofern dies den Erfolg der Maßnahme nicht gefährdet und möglich ist.
Eine verdeckte Ermittlung ist durch einen Staatsanwalt des Department of Justice zu genehmigen.
§12 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Behörden wie SASP, FIB, SAFD, SAMS, SADOT und andere staatliche Einrichtungen sind verpflichtet, bei lagebedingten Bedarf koordiniert zusammenzuarbeiten.
Die Einsatzleitung liegt bei der, aufgrund des zu vermutenden oder tatsächlich vorliegenden Sachverhalt zuständigen Behörde.
§13 Kriminalitätsbelastete Orte
Ein kriminalitätsbelasteter Ort (KBO) ist ein örtlich begrenzter Bereich, in dem nach polizeilichen Erkenntnissen wiederholt Ordnungswidrigkeiten, Vergehen oder Straftaten begangen wurden oder begangen werden sollen. Die Ausweisung als KBO dient der Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Zerschlagung von Milieubildung oder der Prävention.
Die Ausweisung eines Bereichs als KBO erfolgt durch den District Commander der San Andreas State Police oder seinen direkten Vertreter.
Gegen den Beschluss des District Commanders kann Berufung eingelegt werden, ein Gericht hat über die Rechtmäßigkeit zu urteilen.
Innerhalb eines KBO ist es Beamten der San Andreas State Police auch verdachtsunabhängig gestattet:
Personen für bis zu 24 Stunden des Platzes zu verweisen,
Personen zu durchsuchen.
Ein KBO ist der Öffentlichkeit in geeigneter Weise bekanntzugeben, als geeignet gilt besonders:
die Bekanntmachung über Pressemitteilungen
Ausschilderung vor Ort.
§14 Einsatz von Datenerhebungs- und Aufnahmegeräten
Die San Andreas State Police kann zum Zwecke der Beweissicherung Körperkameras, Fahrzeugkameras, Drohnen, stationäre Kameras einsetzen.
Der Einsatz von Körperkameras, Fahrzeugkameras, Drohnen und stationären Kameras durch die SASP dient der Beweissicherung, der Aufklärung von Straftaten sowie der Dokumentation polizeilichen Handelns. Dabei ist sicherzustellen, dass die Überwachung verhältnismäßig erfolgt und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Körper- und Fahrzeugkameras dürfen insbesondere bei Einsätzen mit besonderem Gefahrenpotenzial oder bei Situationen mit erhöhtem Konfliktrisiko eingesetzt werden. Drohnen kommen vor allem zur Lageerkundung und zur Unterstützung bei Großlagen oder schwer zugänglichen Einsatzorten zum Einsatz. Stationäre Kameras dürfen an öffentlichen Orten zur präventiven Gefahrenabwehr installiert werden. Die gespeicherten Aufnahmen sind nur zu zulässigen Zwecken zu verwenden, zu sichern und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unverzüglich zu löschen