Civil Code
State of San Andreas
§1 Ausweispflicht
Jeder Bürger ist verpflichtet, einen Personalausweis jederzeit mit sich zu führen.
§2 Wohnsitz
Jeder Bürger muss einen Wohnsitz bzw. eine Meldeadresse in San Andreas haben.
§3 Begriff der Sache
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände:
(a) alle festen Körper,
(b) alle flüssigen Sachen,
(c) alle gasförmigen Körper im Behältnis.Unbewegliche Sachen sind Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte (Immobilien).
Bewegliche Sachen können von einem Ort zum anderen gebracht werden. Bspw. Geld oder Fahrzeuge.
§4 Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähig ist jeder, wenn nicht anders in Abs. 2 geregelt ist.
Geschäftsunfähig ist:
wer nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat,
Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig,
Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird oder unter Zwang.
§5 Gesetzliches Verbot
Ein Rechtsgeschäft, Privat oder Geschäftlich, das gegen ein Gesetz verstößt, ist nichtig, wenn sich nichts anderes aus dem Gesetz ergibt.
§6 Adoption
Insofern folgende Voraussetzungen gegeben sind, kann, abweichend der biologischen Verwandtschaft, eine Eltern-Kind Beziehung festgelegt werden (Adoption):
Der Altersunterschied zwischen dem Adoptierenden und dem Adoptierenden muss mindestens 10 Jahre betragen.
Es muss nachweislich ein intensiver, nicht sexueller Kontakt zwischen den beiden Parteien von mindestens zwei konsekutiven Jahren bestanden haben.
Alle Beteiligten einer Adoption müssen lebende Personen sein, die voll zurechnungsfähig sind.
Eine Adoption muss von allen beteiligten Personen schriftlich per Antrag ans DoJ gestellt werden.
§7 Notarielle Beurkundung
Wird ein Vertrag notariell beurkundet, ohne dass beide Teile gleichzeitig anwesend sind, so kommt der Vertrag mit der Annahme zustande, wenn nichts anderes bestimmt ist.
§8 Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
§9 Zinsen
Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind vier vom Hundert für die Woche zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
Von Zinsen sind Zinsen nicht zu entrichten.
§10 Schadensersatz
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Einsatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte statt der Herstellung den dazu geforderten Geldbetrag verlangen.
Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangenen Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten oder Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden könnte. Die Dokumentationspflicht liegt beim Antragsteller.
Wegen eines Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
Im Zweifel kann ein vereidigter Gutachter zur Schadenshöhe hinzugezogen werden.
§11 Schenkungen
Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
Die Zuwendung darf pro Woche nicht mehr als $ 25,000.00 betragen.
Der Schenker hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Verschweigt der Schenker arglistig einen Mangel im Recht, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Eine Schenkung kann nicht widerrufen werden.
§12 Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
§13 Tier-Naturschutz
Unter Tierschutz fallen alle Tiere.
Das Quälen und Verletzen von Tieren ist verboten.
§14 Vertragsrecht
Ein Vertrag muss alle Vertragspartner und eine Unterschrift mit Ort und Datum enthalten.
Eine Leistungsbeschreibung muss vorhanden sein.
Die Vergütung, falls vorgesehen, muss klar geregelt sein.
Eine optionale Laufzeit muss schriftlich festgehalten werden.
An einen Vertrag sind alle Vertragspartner gebunden, es sei denn, der Vertrag sieht Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vor.
Ein Vertrag kann jederzeit schriftlich durch alle Parteien gekündigt werden, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen bzgl. Kündigungsfristen getroffen.
Die Verhältnismäßigkeit der Verträge muss stets gegeben sein.
§15 Eheschließung
Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, sie tragen füreinander Verantwortung.
Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Die Ehe wird durch einen Richter geschlossen. Eine Ehe ist dabei nur gültig, wenn beide Ehepartner zustimmen, sowie gesundheitlich und geistig dazu in der Lage sind.
Es dürfen keine Ehen mit Familienangehörigen direkter Linie geschlossen werden.
Polygamie ist unzulässig.
Eine Ehe kann auf Verlangen eines Ehepartners geschieden werden, sofern das Ziel der Ehe nicht mehr erreicht wird. Im Regelfall beträgt die Trennungszeit eine Woche.
Sofern die Trennungszeit eine besondere Härte für einen Ehepartner bedeutet, kann auch auf die Trennungszeit verzichtet werden.
Die Annullierung der Ehe kann aufgrund von übereinstimmender Willenserklärungen erfolgen.
Der Richter soll bei der Eheschließung die Eheschließenden einzeln befragen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die Eheschließenden diese Frage bejaht haben, aussprechen, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen.
§16 Medienrecht
Geltendes Recht und Strafen gelten auch im Internet.
Personenbezogene Daten Dritter dürfen nicht weitergegeben werden.
Es ist verboten, sich der Identität eines anderen zu bemächtigen.
§17 Versprechen
Wer durch öffentlich schriftliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat, sofern dieses nicht gegen gültiges Gesetz verstößt.
§18 Zivilrechtsverfahren
Zivilrechtsverfahren erfordern eine Gebühr, welche in der CCP aufgegriffen ist.
Wer vollumfänglich in einem Rechtsstreit obsiegt, kann gegen den Gegner einen Kostenfestsetzungsbeschluss festsetzen lassen und hat dadurch Erstattungsanspruch aller ihm entstandenen Kosten.
Eine Kostenaufstellung ist in jedem Fall erforderlich.
Es herrscht Zahlungspflicht.
Der Ablauf einer Zivilklage regelt die Zivilprozessordnung.
§19 Hausrecht
Jeder Bürger besitzt über sein eigenes, gemietetes oder gepachtetes befriedetes Grundstück die Entscheidungsgewalt über den Zutritt.
Besitzer des Hausrechts dürfen anderen Personen oder Unternehmen die Durchsetzung des Hausrechts übertragen.
Eine Übertragung des Hausrechts muss vertraglich geregelt sein.
Angestellte einer Firma und einer Behörde besitzen automatisch das etwaige Hausrecht auf dem Gelände der Firma / Behörde.
Insofern die San Andreas State Police ein Hausrecht durchsetzen sollen, ist eine mündliche Willenserklärung ausreichend.
§20 Hausverbot
Ein Besitzer, Mieter oder Pächter ist berechtigt, jeder Person ein Verbot zu erteilen, dieses befriedete Grundstück zu betreten.
Bei Unternehmen und Gebäuden des öffentlichen Interesses muss ein Hausverbot zusätzlich begründet und zeitlich begrenzt sein.
Ein Verstoß gegen ein Hausverbot ist gemäß PC Hausfriedensbruch strafbar.