Traffic Act
State of San Andreas
Erster Teil - Allgemeiner Teil
§1 Grundregeln
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu Verhalten, dass kein anderer geschädigt, behindert oder belästigt wird.
Jeder Verkehrsteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die Bestimmungen aus diesem Gesetz kennt.
Ein Fahrzeug darf nur führen, wer mental und physisch dazu in der Lage ist.
Wer ein Fahrzeug führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass er in Sicht, Aufmerksamkeit und Gehör nicht beeinträchtigt wird.
Wer ein Fahrzeug führt oder Passagier ist, darf sein Gesicht nicht so verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.
Ausgenommen sind notwendige Schutzhelme.
§2 Zuständigkeit
Für die Umsetzung dieses Gesetzes ist die San Andreas State Police zuständig.
Ebenfalls sind die Behörden aus Abs. 1 für die Überwachung des See- & Luftraumes zuständig.
Anweisungen von Polizeibeamten im Straßen-/See-/ und Luftverkehr sind Folge zu leisten.
Die Zuständigkeit bei Beschwerden gegen eingeleitete Maßnahmen aus diesem Gesetz liegt erstinstanzlich beim District Attorney’s Office.
Sollte man gegen die Entscheidung aus erster Instanz Rechtsmittel einlegen wollen, liegt die Zuständigkeit beim District Court. Entscheidungen des District Courts in beiliegender Sache sind unanfechtbar.
§3 Verkehrszeichen
Verkehrszeichen sind, wenn nicht anders festgehalten, nicht zu beachten.
Ampeln sind nicht zu beachten.
Bodenmarkierungen, sowie Stopschilder sind zu beachten.
§4 Rechtsfolgen
Verstöße gegen dieses Gesetz werden entsprechend den geltenden Gesetzen und dem Bußgeldkatalog geahndet.
Auf Antrag der unter §2 Abs. 1 genannten Behörden können entsprechende Lizenzen, auf richterlichen Beschluss, zeitweise oder auf Dauer entzogen werden.
Verstöße gegen dieses Gesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
§5 Lizenzen
Benötigte Lizenzen zum Führen von Landfahrzeugen sind:
Fahrerlaubnis Klasse A für alle Zwei- oder Dreirädrigen Fahrzeuge, welche durch einen Motor angetrieben werden. (Motorradführerschein)
Fahrerlaubnis Klasse B für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer maximale zulässigen Zuladung von 350 kg. (Autoführerschein)
Fahrerlaubnis Klasse C für alle mehrachsigen Fahrzeuge und Landfahrzeuge mit einer maximal zulässigen Zuladung von mehr als 350 kg. (LKW-Führerschein)
Benötigte Lizenzen zum führen von Seefahrzeugen sind:
Fahrerlaubnis Klasse Küstenschein zum Führen aller Seefahrzeuge.
Zum Führen von Jetskis wird keine Lizenz benötigt.
Benötigte Lizenzen zum Führen von Luftfahrzeugen sind:
Fahrerlaubnis Klasse H für alle Arten von Hubschraubern.
Fahrerlaubnis Klasse F für alle Arten von Flugzeugen.
§6 Besondere Verkehrslagen
Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder Vorfahrt hat, muss darauf verzichten, wenn die aktuelle Verkehrslage es erfordert.
§7 Kennzeichen
Jedes Fahrzeug muss über ein sichtbares und augenscheinlich unverwechselbares Kennzeichen verfügen und bei der San Andreas State Police angemeldet sein, um am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.
Neufahrzeuge sind zum Zweck der Anmeldung für 25 Meilen von Abs. 1 ausgenommen.
Beleidigende oder rassistisch motivierte Kennzeichen sind nicht gestattet.
Fahrzeuge, welche von Werk aus keine Kennzeichenhalterung besitzen, dürfen trotzdem im Straßenverkehr geführt werden. Dies ist mit der Rahmennummer entsprechend bei den Behörden anzumelden und die Fahrzeugpapiere sind mit sich zu führen.
§8 Technischer Zustand
Jedes Fahrzeug muss sich technisch in unbedenklichem Zustand befinden, um am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.
Jeder Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf technische Mängel zu überprüfen.
Das Verändern der Farbe der Frontscheinwerfer ist zugelassen, solange die Leuchtkraft nicht eingeschränkt wird.
Folgende Farben sind verboten: Rot, Schwarz, Dunkelblau, Dunkellila, Pink.
Für die Teilnahme im Straßenverkehr ist ausschließlich die Nutzung von weißter Unterbodenbeleuchtung gestattet.
Scheiben des Fahrzeugs dürfen insoweit getönt werden, dass der Fahrer durch alle Scheiben des Fahrzeugs klar erkennbar ist.
Zweiter Teil - Straßenverkehr
§9 Straßenbenutzung
Fahrzeuge haben, sofern möglich, immer die bereitgestellten Straßen zu nutzen.
Es gilt Rechtsverkehr.
Auf Highways ist, außer beim Überholen, immer der rechte Fahrstreifen zu nutzen. (Rechtsfahrgebot)
Die Seiten-/ und Mittelstreifen gelten nicht als Fahrbahn.
An Kreuzungen muss immer mit erhöhter Vorsicht und verminderter Geschwindigkeit gefahren werden.
Fahrzeuge, die am öffentlichen Verkehr teilnehmen, dürfen nur mit vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten Leuchten, Leuchtmitteln oder rückstrahlenden Leuchten verwendet werden.
Rote Beleuchtungsmittel sind nur als Bremsleuchten, Schlussleuchten, Nebelschlussleuchten und Parkleuchten zugelassen.
§10 Sicherheitsabstand
Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss groß genug sein, um bei einer Vollbremsung noch vor einer Kollision zum Stehen zu kommen.
An Fahrzeugen mit eingeschalteten Sondersignalen und Omnibussen des öffentlichen Nahverkehrs, welche an Haltestellen stehen, ist mit reduzierter Geschwindigkeit und dem maximalen Seitenabstand vorbei zu fahren.
Die Ahndung nach Abs. 1 erfolgt ausschließlich, wenn es zum Verkehrsunfall kommt.
§11 Geschwindigkeit
Die maximal zu fahrende Geschwindigkeit unter guten Straßenverhältnissen beträgt:
Auf öffentlichen Parkplätzen: 50 mph.
Innerhalb von geschlossenen Ortschaften: 80 mph.
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften: 120 mph.
Auf Highways: 180 mph.
§12 Überholen
Überholen darf nur, wer eine Behinderung oder Gefährdung anderer Teilnehmer ausschließen kann und mit wesentlich höherer, jedoch mit zulässiger Geschwindigkeit fährt.
Linksabbieger dürfen rechts überholt werden, sofern sie sich auf einer Linksabbiegerspur befinden.
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Wer ein langsames Fahrzeug führt, muss an möglichen Stellen ein Überholen von schnelleren Fahrzeugen ermöglichen.
Auf Free-/Highways darf nur Links überholt werden.
§13 Vorfahrt
Im gesamten Staatsgebiet von San Andreas gilt rechts vor links.
Dies gilt nicht, wenn man:
von einem Grundstück kommt.
von einem Feld-/Waldweg kommt.
aus einer Fußgängerzone oder einem verkehrsberuhigten Bereich kommt.
wenn Verkehrszeichen die Vorfahrt regeln.
Ampelanlagen sind nicht zu beachten.
§14 Abbiegen, Wenden und Rückwärts fahren
Wer abbiegen will, hat, falls vorhanden, die dafür vorgesehenen Abbiegespuren zu nutzen.
Wer abbiegen will, hat entgegenkommende Fußgänger, Fahrräder oder Fahrzeuge zuerst passieren lassen.
Linksabbieger haben Rechtsabbieger zuerst passieren zu lassen.
Linksabbieger haben voreinander abzubiegen, solange die Bodenmarkierungen nichts anderes vorgeben.
Wer ein Fahrzeug fährt, muss beim Abbiegen auf ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren besondere Sorgfalt walten lassen.
§15 Halten und Parken
Das Halten ist untersagt,
an gelb gekennzeichneten Bordsteinen,
an engen und unübersichtlichen Stellen,
15 Meter vor und nach Kurven, Kreuzungen oder Einmündungen,
auf Ein- und Ausfädelungsstreifen.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 2 Minuten hält, parkt.
Parken ist unzulässig,
an allen in Abs. 1 angegebenen Stellen,
an rot gekennzeichneten Bordsteinen,
wenn es durch Bodenmarkierungen verboten wird,
Grundsätzlich auf allen Gehwegen, wenn dadurch eine Behinderung für Fußgänger entsteht.
Es ist immer so zu parken, dass möglichst viel Platz gespart wird.
Das Parken von LKWs an unzulässigen Stellen nach § 15 Abs. 1 & 3 ist nicht gestattet.
§16 Technische Funktionalität
Die Fahrzeugbeleuchtung muss bei Einbruch der Dunkelheit und in der Nacht eingeschaltet sein.
Der Tacho muss zu jedem Zeitpunkt funktionsfähig sein.
Ein Fahrzeug mit einem oder mehreren platten Reifen darf nicht weitergefahren werden.
Fahrzeuge, welche am Straßenverkehr teilnehmen, müssen jeder Zeit einen geeigneten Zustand aufweisen. Grobe Schäden, welche die Fahrsicherheit beeinträchtigen, müssen vor Fahrtantritt beseitigt werden.
§17 Highway System
Im gesamten Staatsgebiet von San Andreas sind alle Freeways als Highways anzusehen und mit entsprechend geminderter Geschwindigkeit nach § 11 zu befahren.
Das Befahren mit einer verminderten Geschwindigkeit ist dringend geboten, da einige Bereiche durch Kreuzungen beeinträchtigt werden und somit ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei zu hohen Geschwindigkeiten entstehen würde.
Wenden und Rückwärtsfahren auf Highways ist verboten.
Halten & Parken auf Highways ist verboten.
Ausgenommen in Notfällen wie z.B. Fahrzeugpannen oder medizinischen Notfällen.
Fußgängern ist es nicht gestattet, Highways zu Fuß zu benutzen.
Highways dürfen nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, welche aus eigener Motorkraft mind. 60 mph fahren können.
§18 Fußgänger und Fahrradfahrer
Fußgänger sind dazu verpflichtet Gehwege zu nutzen.
An als solche gekennzeichneten Straßenübergänge haben Fahrzeuge, Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen.
Fahrradfahrer haben sich an den äußersten rechten Fahrbahnrand zu halten oder Gehwege zu nutzen.
§19 Helmpflicht
Wer ein Fahrzeug der Fahrerlaubnisklasse A führt oder als Passagier mitfährt, ist dazu verpflichtet, einen Helm zu tragen.
Bei Fahrrädern besteht keine Helmpflicht.
§20 Umwelt- und Lärmschutz
Bei der Benutzung von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass unnötiger Lärm und Abgasausstoßungen vermieden werden.
§21 Verkehrskontrollen und Checkpoints
Die San Andreas State Police ist berechtigt, zu jeder Zeit und von einem Verdacht unabhängig allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen.
Den Zeichen und Anweisungen von Polizeibeamten im Straßenverkehr sind immer Folge zu leisten.
Während einer Verkehrskontrolle sind das Aus- und Einsteigen und das unaufgeforderte Öffnen des Kofferraums ohne direkte Anordnung eines Polizeibeamten verboten.
Während einer Verkehrskontrolle ist der Motor abzustellen und nicht ohne Erlaubnis der Polizeibeamten wieder zu starten.
Die San Andreas State Police können jederzeit unangekündigte Checkpoints errichten.
§22 Sonderrechte
Zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben im Sinne des Gesetzes sind alle Behördenfahrzeuge von diesen Bestimmungen ausgenommen, wenn mit Einsatzleuchten und Sirene gefahren wird.
Fahrzeugen mit Sondersignalen muss immer unverzüglich Platz geschaffen werden, wenn möglich durch Ausweichen und halten am äußersten rechten Fahrbahnrand.
Unter Einsatz von gelben Rundumleuchten dürfen Fahrzeuge auf allen Straßen und Straßenteilen in jede Richtung fahren und halten, soweit dies zur Bergung von Fahrzeugen notwendig ist.
Fahrten mit Einsatzleuchten, jedoch ohne Sirene, heben die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht auf, jedoch ist zu diesen Fahrzeugen ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten und mit unerwarteten Manövern zu rechnen.
Die Sonderrechte dürfen nur unter besonderer Beachtung der Sorgfaltspflicht und der öffentlichen Sicherheit genutzt werden.
Dritter Teil - Luftverkehr
§23 Luftverkehrssicherung
Zuständig für die Luftverkehrssicherung ist die San Andreas State Police.
Anweisungen der in Abs. 1 genannten Behörden im Luftverkehr sind immer folge zu leisten.
§24 Landen und Starten
Das Landen und Starten von Flugzeugen ist wie folgt geregelt:
Am LSIA (Los Santos International Airport):
Bahn 33L (Von SO Richtung NW) oder Bahn 21 (Von NO Richtung SW ) zum Starten.
Bahn 33R (Von SO Richtung NW) zum Landen.
Am Fort Zancudo Airfield
Bahn 33 (Von SO Richtung NW) zum Starten und Landen.
Grand Senorra Desert Airfield und Grapeseed Airstrip unterliegen keiner Start und Lande Ordnung.
Das Landen und Starten von Hubschraubern innerhalb von bewohnten Gebieten ist nur auf mit einem großen H gekennzeichneten Flächen (Hubschrauberlandeplatz) erlaubt.
Außerhalb von bewohnten Gebieten, Städten und Fahrbahnen ist das Landen nur in Notsituationen zulässig.
Das Landen auf Landeplätzen von Krankenhäusern und Polizeistationen ist nur mit Genehmigung der jeweiligen Behörde erlaubt.
§25 Mindestflughöhe
Die Mindestflughöhe beträgt 150 Meter über dem Boden und muss außer bei Starts und Landungen immer eingehalten werden.
Ausgenommen von Abs. 1 sind behördliche Luftfahrzeuge zur Durchführung von Einsatzmaßnahmen.
§26 Rollen
Das Rollen am Boden muss immer in Schrittgeschwindigkeit erfolgen.
Ausgenommen Starts und Landungen.
Das Rollen am Boden muss immer so durchgeführt werden, dass das Luftfahrzeug unter Kontrolle bleibt.
Das Rollen am LSIA ist nur auf gekennzeichneten Bahnen zulässig.
Beim Rollen hat immer das von rechts kommende Flugzeug vorfahrt.
§27 Ausweichen
Bei behördlichen Luftfahrzeugen ist immer mit einer Einsatzmaßnahme zu rechnen. Daher sind diese großräumig zu umfliegen.
Landende oder startende Luftfahrzeuge müssen bei Hindernissen auf der Start-/Landebahn unverzüglich durchstarten oder den Start abbrechen.
§28 Flugverbotszonen
Das Überfliegen des Staatsgefängnisses, von Polizeidienststellen, Krankenhäusern und dem Fort Zancudo ohne Befugnis der entsprechenden Behörde ist verboten.
Die San Andreas State Police kann zeitlich befristete Flugverbotszonen einrichten oder gesetzliche Flugverbotszonen temporär aufheben.
Vierter Teil - Seeverkehr
§29 Anlegen und Ankern
Wasserfahrzeuge dürfen grundsätzlich nur an Häfen, Stegen oder Pieren angelegt und verlassen werden.
Sofern ein Wasserfahrzeug abseits von Anlegestellen nach Abs. 1 ankert, muss der Besitzer in Rufreichweite sein.
§30 Geschwindigkeiten
Wasserfahrzeuge unterliegen auf dem Meer keiner Geschwindigkeitsbeschränkung.
In Kanälen gilt es, die Geschwindigkeit den Verhältnissen von Wasser, Ort und Wetter anzupassen.
§31 Begegnen und Überholen
Begegnen sich zwei Wasserfahrzeuge, so muss an der eigenen rechten Seite aneinander vorbeigefahren werden.
Bei Begegnungen in Kanälen und Flüssen gilt grundsätzlich rechts vor links.
Überholen ist nur dann zulässig, wenn sich der Überholende darüber versichert hat, dass eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Das Überholen in Kanälen und Flüssen ist verboten.