Court Hearing Guide
Department of Justice - Judicial Academy
State of San Andreas
Phase 01 - Ermittlung & Anklageerhebung
§ 1 Ermittlung und Beweiserhebung
Das District Attorney’s Office, sowie das Federal Investigation Bureau und die San Andreas State Police haben bei Kenntnisnahme der möglichen Begehung einer Straftat umgehend Ermittlungen einzuleiten um Beweismittel zu sichern.
Alle gesammelten Informationen aus dem Ermittlungsverfahren sind in einer Fallakte zusammenzuführen und im Nachgang durch das Federal Investigation Bureau und die San Andreas State Police an das District Attorney’s Office zu übergeben.
Das District Attorney’s Office ist ebenfalls dazu berechtigt, Ermittlungen anzuordnen, wenn diese Kenntnis über die mögliche Begehung einer Straftat erlangt hat.
§ 2 Anklageerhebung
Nachdem das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und an das District Attorney’s Office übergeben wurde, prüft dieses den vorliegenden Sachverhalt.
Ergibt sich aus der Fallakte und den gesammelten Beweismittel mindestens ein hinreichender Tatverdacht, erhebt das District Attorney’s Office Anklage beim zuständigen Gericht.
Ergibt sich aus der Fallakte und den gesammelten Beweismitteln, nach Ansicht des DAO, kein hinreichender Tatverdacht wird das Verfahren eingestellt.
Phase 02 - Zulassung der Anklage & Einigung
§ 3 Erste Anhörung
Wurde eine Anklage durch das District Attorney’s Office beim zuständigen Gericht eingereicht, geht die Verfahrensherrschaft auf die Gerichte über.
Der zuständige Richter hat in dem Fall den Angeklagten über das Verfahren zu informieren und einen Termin für die erste Anhörung anzusetzen.
In der ersten Anhörung wird durch das District Attorney’s Office der Fall das erste Mal vorgetragen und der Angeklagte bekommt die Möglichkeit, sich zu den ihm vorgeworfenen Punkten “schuldig” oder “nicht schuldig” zu bekennen.
Ebenfalls wird die Identität des Angeklagten bestätigt und dieser wird zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt. Ebenfalls wird der Angeklagte erneut über seine Rechte belehrt, sollte dieser ohne Rechtsbeistand vor Gericht erscheinen.
Bekennt sich der Angeklagte für “nicht schuldig", so wird durch den vorsitzenden Richter eine Strafkaution festgelegt, welche sich nach den begangenen Vergehen richtet. Richtwert sind ca. 25% vom angedrohten Höchststrafmaß.
Bekennt sich der Angeklagte für “schuldig”, so kann das Gericht direkt ein Strafurteil fällen und den Angeklagten seiner Strafe zuführen.
§ 4 Vorverfahren
Das Verfahren wird im Vorverfahren damit fortgesetzt, dass das District Attorney’s Office die gesammelten Beweise vorträgt und dort den hinreichenden Tatverdacht vor dem Richter nachweisen muss.
Ebenfalls hat auch die Verteidigung die Möglichkeit, Beweismittel einzubringen, um den Angeklagten zu entlasten oder die Beweismittel des District Attorney’s Office zu hinterfragen.
Ergibt sich für das Gericht nach der Vorlage aller Beweismittel kein hinreichender Tatverdacht, weist das Gericht die Anklage ab und der Fall wird eingestellt.
Sollte das District Attorney’s Office Zeugen als Beweis im Hauptverfahren vorbringen, so haben diese Zeugen ebenfalls im Vorverfahren zu erscheinen, um die Relevanz der Aussage zu erklären.
Jede Partei hat die Möglichkeit, ein Kreuzverhör mit Zeugen der Gegenseite einzugehen.
Ebenfalls haben beide Parteien im Vorverfahren die Möglichkeit, Anträge vorzubringen. Beispiele sind (aber nicht ausschließlich):
Antrag auf Klageabweisung (Verteidigung)
Antrag auf Nichtzulassung von Beweismitteln (Anklage sowie Verteidigung)
Das Gericht hat ebenfalls die Möglichkeit Beweismittel nicht zuzulassen, wenn diese
keine Relevanz für die Wahrheitsfindung haben;
diese auf nicht korrekte Art und Weise beschafft wurden (Beweisverwertungsverbot).
Stellt das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht im Vorverfahren fest, so ist durch den zuständigen Richter die Anklage zuzulassen und ein Termin für die Hauptverhandlung anzuberaumen.
§ 5 Plea Bargaining
Während des gesamten Verfahrens steht es den Verfahrensbeteiligten frei, sich außergerichtlich zu einigen.
Ein Plea Bargaining ist nur möglich, wenn sich der Angeklagte zu allen Punkten der Anklage für schuldig bekennt oder die Anklage freiwillig Punkte aus der Anklageschrift fallen lässt, um das Plea Bargaining möglich zu machen.
Eine getroffene Absprache ist schriftlich festzuhalten und nach Abschluss dem zuständigen Richter vorzulegen.
Der zuständige Richter hat das Plea Bargaining im Nachgang zu prüfen und festzustellen, dass der Angeklagte dies aus freien Stücken und ohne rechtswidriges Zutun Dritter eingegangen ist. Ebenfalls hat das Gericht die Verhältnismäßigkeit des Strafmaßes zu prüfen und kann ggf. Änderungen vornehmen.
Ein gestelltes Angebot, welches von der Gegenseite noch nicht akzeptiert wurde, kann von der anbietenden Partei jederzeit zurückgezogen oder zeitlich begrenzt werden.
Phase 03 - Hauptverhandlung
§ 6 Opening Statements
Das Hauptverfahren wird durch den vorsitzenden Richter mit dem Aufruf der Sache eröffnet. Dies geschieht mit der Nennung des korrekten Aktenzeichens, der Bezeichnung “Der Staat gegen Name Angeklagter”, das Datum und die Uhrzeit.
Nachdem das Gericht das Hauptverfahren eröffnet hat, beginnt die Staatsanwaltschaft mit dem Eröffnungsplädoyer (Opening Statement). Hier hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, die Anklagepunkte zu erläutern und zu erklären, wie diese plant, die Schuld dem Angeklagten nachzuweisen.
Im Nachgang bekommt die Verteidigung die Möglichkeit ihr Opening Statement abzugeben und zu erklären, wie sie plant, die Unschuld des Angeklagten nachzuweisen.
Während den jeweiligen Opening Statements sind keine Einsprüche zugelassen.
Ebenfalls dürfen keine Beweise detailliert präsentiert werden. Dafür ist die Beweisaufnahme da.
§ 7 Beweisaufnahme
In der Beweisaufnahme bekommt erst die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, ihre Zeugen und Beweismittel zu präsentieren.
Alle Zeugen werden erst von der Staatsanwaltschaft befragt und im Anschluss, wenn die Verteidigung dies wünscht, im Kreuzverhör durch die Verteidigung.
Nachdem die Staatsanwaltschaft all ihre Beweismittel und Zeugen vorgetragen hat, bekommt die Verteidigung ebenfalls die Möglichkeit, geladene Zeugen aufzurufen, Zeugen der Anklage erneut zu befragen oder Beweismittel vorzulegen. Hier ändert sich entsprechend die Reihenfolge und die Verteidigung beginnt die Befragung und die Staatsanwaltschaft bekommt im Anschluss die Möglichkeit des Kreuzverhörs.
Während des gesamten Verfahrens haben beide Parteien die Möglichkeit, Anträge vorzubringen, damit das Gericht darüber entscheidet.
Das Verfahren geht so weiter, bis beide Parteien alle Beweise vorgetragen und die Möglichkeit bekommen haben, die Beweise / Zeugen der Gegenseite zu befragen oder zu annullieren.
§ 8 Closing Arguments
Nachdem alle Beweise und Zeugen bewertet und vorgetragen wurden, schließt das Gericht die Beweisaufnahme und geht in die Closing Arguments über.
Hier bekommt zuerst die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit erneut zu präsentieren, wie diese ihrer Meinung nach die Schuld des Angeklagten nachgewiesen hat und darf hier ebenfalls auf gehörte Beweismittel und Zeugen eingehen.
Im Anschluss bekommt die Verteidigung die Möglichkeit zu präsentieren, wieso sie der Meinung ist, dass die Beweise nicht ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.
Ebenfalls sind auch bei den Closing Arguments keine Einsprüche zugelassen.
§ 9 Urteilsfindung
Nach den Closing Arguments zieht sich das Gericht zur Urteilsfindung zurück und unterbricht die Verhandlung für die Zeit. Der Richter hat eine ungefähre Zeit anzusetzen, wann er die Verhandlung wieder aufnehmen wird.
Das Gericht hat in der Urteilsfindung zu bewerten, ob die vorgebrachten Beweise für eine Verurteilung des Angeklagten ausreichen oder ob berechtigte Zweifel (In dubio pro reo) bestehen.
Das Gericht darf bei der Entscheidungsfindung nur die vorgebrachten und gehörten Beweise beachten. Ausgeschlossene Beweise oder anderweitige Einflüsse, dürfen keine Beachtung geschenkt werden.
§ 10 Urteilsverkündung
Nachdem das Gericht zu einer Entscheidung gekommen ist, nimmt diese die Verhandlung wieder auf und geht in die Urteilsverkündung über.
Hier ist zu erklären, in welchen Punkten der Anklage der Angeklagte für “schuldig” oder “nicht schuldig” befunden wurde und wie das entsprechende Strafmaß ausfällt.
Ebenfalls hat das Gericht kurz zu erklären, wieso es zu der Entscheidung gekommen ist. Eine detaillierte Begründung ist im schriftlichen Urteil niederzuschreiben, was spätestens 24 Stunden nach Verhandlung allen Beteiligten vorliegen muss.
Ebenfalls ist mündlich sowie schriftlich auf die Möglichkeiten der Rechtsmittel hinzuweisen und beide Parteien zu erfragen, ob diese Rechtsmittel in Erwägung ziehen.
Im Anschluss wird die Verhandlung geschlossen und, wenn keine Partei Rechtsmittel angekündigt hat, das Urteil sofort zu vollstrecken. Kündigt eine Partei die Nutzung von Rechtsmitteln an, bleibt das Urteil ausstehend, bis der Court of Appeal darüber entschieden hat.
§ 11 Grand Jury
Bei schwerwiegenden Verbrechen oder im Rahmen einer zivilrechtlichen Angelegenheit kann auf ein Prozess unter Beteiligung einer Grand Jury durch den vorsitzenden Richter entschieden werden.
Die Grand Jury muss:
in einem Strafverfahren mind. 6 Mitglieder umfassen,
in einem Zivilverfahren mind. 5 Mitglieder umfassen.
Um als Mitglied der Grand Jury berufen werden zu können sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich:
Das 21. Lebensjahr muss vollendet sein,
Der aktuelle Hauptwohnsitz muss sich in San Andreas befinden,
Man muss die Staatsbürgerschaft besitzen,
Man darf keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, die die Jurytätigkeit unmöglich machen würden,
Man darf nicht wegen einer Straftat vorbestraft sein.
Jeder Bürger, welcher eine Vorladung zur Mitgliedschaft in einer Grand Jury vom Gericht erhält, ist verpflichtet, diese Tätigkeit auch anzunehmen.
Die Entscheidung der Grand Jury muss:
in einem Strafverfahren mind. mit 5 / 6 Stimmen für eine Entscheidung ausfallen,
in einem Zivilverfahren mind. mit 3 / 5 Stimmen für eine Entscheidung ausfallen.
Andernfalls ist auf nicht schuldig zu entscheiden.